E-Mail Drucken PDF


Das leidige Thema: Geld. Überall wird es knapper. Auch bei uns.
Da wir es jedoch nicht zu Fenster hinaus werfen (wie "unsere" Volksvertreter in Berlin an alle Welt)
oder es uns in die eigene Tasche stecken (wie viele Konzernbosse und -vorstände auf Kosten der Arbeitnehmer),
sondern konsequent für einen Politikwechsel einsetzen,
sind wir auf Spenden angewiesen. Bei uns arbeitet ihr Geld für Deutschland!

P.S.: Spenden sind steuerlich absetzbar auch bei der NPD


Spenden bitte auf das Konto


NPD-Kreisverband MG Konto 3619988 Kreissparkasse Heinsberg BLZ 31251220 


Spenden an Parteien sind steuerlich abzugsfähig.

Als Privatperson können Sie Ihre Spende an die NPD bis zu 3.300 € im Jahr steuerlich geltend machen, bei gemeinsamer Veranlagung bis zu 6.600 €, unabhängig davon, ob Sie zusätzlich etwa an Vereine oder für andere gemeinnützige Zwecke spenden.

Eine Spende von 500 € kostet Sie im günstigsten Fall 250 € und bedeutet für die NPD bis zu 690 €, denn:

Die steuerliche Vergünstigung ist gestaffelt.
Für die ersten 1.650 € bzw. 3.300 € werden Ihnen nach § 34g EstG exakt 50% der gespendeten Summe von der Steuerschuld abgezogen. Darüber hinaus gehende Beiträge können Sie bis zur Höhe von 1.650 € bzw. 3.300 € nach § 10b EstG in Ihrer Steuererklärung als Sonderausgabe geltend machen. Sie reduzieren die Steuerzahlung folglich in Höhe des individuellen Steuersatzes.

Jeder Euro, den Sie uns spenden, ist für uns bis zu 1,38 € wert. Für Spenden bis zu 3.300 € je natürlicher Person und Jahr bekommt die NPD zusätzlich für jeden Spendeneuro bis zu 0,38 € im Rahmen der staatlichen Unterstützung der Parteien.

Das heißt: Eine Spende von 500 € kostet Sie also durch die steuerliche Abzugsfähigkeit tatsächlich nur 250 €. Für die NPD aber erhöht sie sich in Abhängigkeit von der Obergrenze der staatlichen Zuschüsse auf maximal 690 €.

Beispiel:

Das Ehepaar Muster spendet zugunsten der NPD insgesamt 5.000,00 €. Sie werden beim Finanzamt zusammen veranlagt. Deshalb können sie den gesamten Spendenbetrag wie folgt geltend machen: 3.300,00 € werden nach § 34g EStG berücksichtigt, wodurch sich die Steuerschuld um 50 % des Betrages, also um 1.650,00 € verringert. Die restlichen 1.700,00 € können nach § 10b EStG steuermindernd als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Dadurch reduziert sich die Steuerschuld allerdings nicht um 50 % des Betrages, sondern in Höhe des individuellen Steuersatzes
 

Werbung

startlogo11.gif

Banner

NPD Krefeld Twitter



Mitglied werden